Prüfung zur Ausbildung bei GENIMA

Am Anfang der Lehrkraftausbildung, steht die Aufnahmeprüfung. Diese umfasst folgende Bereiche:

  • Vortrag am Hauptinstrument aus verschiedenen Gattungen
  • Blattspiel
  • Allgemeine Noten und Musiklehre
  • Rhythmik
  • Gehörbildung
  • Pädagogische Eignung

Außerdem findet eine Schriftliche Prüfung statt. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn eine Mindestnote von 3,3 erreicht wird. Bei Bedarf kann ein Vorbereitungs-Semester der Aufnahmeprüfung vorausgehen.

Nach jedem Semester finden Zwischenprüfungen statt, an denen sich der weitere Ausbildungsumfang orientiert. Wird ein Unterrichtsfach in einer Zwischenprüfung nicht bestanden (Notendurchschnitt von 3,3 nicht erreicht), so kann die Prüfung dieses Fachs im nächsten Semester wiederholt werden. Bei Abschluss eines Unterrichtsfachs in einer Zwischenprüfung, wird dessen Benotung im Abschlusszeugnis übertragen.

Praktische Prüfung

  • Hauptinstrument
  • Nebeninstrument
  • Rhythmik
  • Harmonielehre
  • Gehörbildung
  • Exemplarische Unterrichtseinheit
  • Angewandte Musikpädagogik
  • Multimedia
  • Allgemeine Musiklehre
  • Musikunterricht Online

Theoretische Prüfung

  • Allgemeine Noten- und Musiklehre
  • Musikpädagogik / Didaktik & Unterrichtsmethodik
  • Geschichte der Musik & Instrumentenkunde
  • Musik & Multimedia
  • Musik & Psychologie
  • Geschichte der Pädagogik
  • Musikpädagogik der Neuzeit
  • Musikunterricht Online

Schriftliche Arbeiten

  • Schriftliche Musikreife-Prüfung
  • Eigenes Lehrwerk am Hauptinstrument (mind. 12 Le.)
  • Referat / Diplomarbeit
  • Eigene einfache Komposition

Praktikumsarbeiten zur Benotung

  • Vorliegen aller Praktikumsprotokolle
  • Mitwirken bei Schulkonzerten (mind. 1 Projekt pro Semester)
  • Prüfungsvorbereitung mindestens eines Schülers pro Semester

Prüfung zur Ausbildung